Fragen

Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen

Formular A ausfüllen und senden:

Formular A ausfüllen und senden:

Kopie der Diebstahlanzeige u/o Verlustanzeige u/o Wiederauffindungsanzeige.

Formular A ausfüllen und senden:

Kopie des Verkaufvertrags (eine Verkaufsvollmacht reicht nicht aus).

Formular B ausfüllen und senden:

  • per Einschreiben mit Rückschein an Polizia Locale di Santa Marinella Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM)
  • durch eigenhändige Übergabe an Polizia Locale di Santa Marinella Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM)
  • per Email an contravvenzioni@comune.santamarinella.rm.it

innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Bewertungsberichts.

Innerhalb von 60 Tagen nach Übermittlung des Inspektionsberichts an den Präfekten von Rom direkt in der Via IV Novembre 119 / A, 00187 Rom (RM) oder per Einschreiben an die Polizia Municipale di Santa Marinella, Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM).

Der Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids persönlich direkt bei dem örtlich zuständigen Friedensrichter [siehe das Verzeichnis „Module“] einzureichen, oder per Einschreiben mit Rückschein im Sinne des Art. 7 der Gesetzesverordnung 150/11 zu senden.

Formular D ausfüllen, unterschreiben Sie es und senden:

N. B. : Von Hand zugestellte Mitteilungen werden nicht akzeptiert. Bitte geben Sie bei dringenden Anfragen immer eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.

Nein. Wenn der Antrag auf Zurückstellung akzeptiert wird, wird die 30% ige Reduktion der Sanktion nicht angewendet.

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